AGB

1. Präambel und Abkürzungen

Die Plattform itjobsaustria.at / itjobsgermany.de / itjobsswiss.ch bietet eine online Plattform für IT-Fachkräfte und Organisationen. Die Plattform bildet die speziellen Bedürfnisse von IT-Fachkräften ab und bietet den Organisationen die Möglichkeit sich so transparent wie möglich darzustellen bzw. Dienstleistungen zu bestellen.

bzw. … beziehungsweise
bspw. … beispielsweise

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen H&R Jobs Agency GmbH (im nachfolgenden „jobsagency“) und Unternehmen bzw. Organisationen oder deren verbundene Unternehmen bzw. Organisationen (im nachfolgenden „Organisation“), sowie Benutzern (bspw. IT-Fachkräfte) der Plattform (im nachfolgenden „Benutzer“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern (im nachfolgenden “Parteien”).

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung wird schriftlich durch jobsagency zugestimmt.

3. Unternehmensgegenstand

jobsagency veröffentlicht Jobanzeigen von Organisationen online im Internet auf der Webseite von itjobsaustria.at / itjobsgermany.de / itjobsswiss.ch, sowie in Partner- und Distributionskanälen.

jobsagency bietet Organisationen die Möglichkeit, dass jobsagency potentielle Kandidat:innen nach Bestellung eines Pakets kontaktiert.

jobsagency bietet Organisationen beratende Dienstleistungen an.

jobsagency bietet Benutzern die Möglichkeit einen Suchagenten zu aktivieren.

4. Definitionen

Personaldienstleister:
Personaldienstleister umfassen die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen rund um die Gewinnung, den Einsatz und die Freisetzung von Personal. In erster Linie werden Zeitarbeitsunternehmen, Personal-Service-Agenturen, Personalberater, Head Hunter, allgemeine Berater zu Personalthemen der Personaldienstleistung den Personaldienstleistern zugerechnet.

Organisation:
Im geschäftlichen Verkehr tätige natürliche oder juristische Personen, unabhängig davon, ob diese auf Gewinn gerichtet sind oder nicht.

Benutzer:
Plattformverwender die weder eine Organisation noch ein Unternehmen sind, sind Benutzer.

Materialien:
Sämtliche von Organisationen bzw. Benutzern an jobsagency übergebenen Dokumente wie beispielsweise Jobausschreibungen, Logos, Marken, Fotos, Videos, Werbeeinschaltungen, Text, uvm.

5. Rechte und Pflichten

Ein Vertrag kommt zwischen jobsagency und Organisationen bzw. Benutzern schriftlich oder konkludent bzw. vereinbarungsgemäß durch Leistungserbringung seitens jobsagency zustande. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt. Beispielsweise können Organisationen Pakete, laut der jeweils gültigen Preisliste, auf der Plattform erwerben.

Der Vertragspartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei jobsagency (sei es schriftlich oder per E-Mail oder per direkter Onlinebestellung) ist der Auftrag seitens des Vertragspartners unwiderrufbar (nicht stornierbar).

jobsagency ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Transparenz und Klarheit über den tatsächlichen Arbeitgeber (“Transparenzgebot”) sind für Bewerber unerlässlich, deshalb sind auf der jobsagency Plattform ausschließlich Jobanzeigen erlaubt, aus denen eindeutig der tatsächliche und faktische Standort (exakte Örtlichkeit des inserierten Jobs), sowie der exakte Unternehmensname, Branding, Logo, CI (Corporate Identity) und CD (Corporate Design) des faktischen Arbeitgebers der Jobanzeige hervorgeht. Sämtliches Wort-, Bild-, und Videomaterial, durch das ein Rückschluss auf einem Personaldienstleister möglich ist, ist untersagt. Beispielsweise trifft Personaldienstleister bei Verwendung der jobsagency Plattform eine Pflicht im Klarnamen derer Kunden zu inserieren, sowie den exakten Arbeitsort transparent darzustellen. Bei jeder Zuwiderhandlung stellt jobsagency eine Pönale von EUR 8.500 pro veröffentlichter Stellenanzeige in Rechnung. Dies schließt die Geltendmachung weiterer und sonstiger Ansprüche durch jobsagency nicht aus.

Die Organisation bzw. der Benutzer stellt Inhalte für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung selbst oder durch Dritte zur Verfügung. Diese werden von jobsagency gemäß den Bestimmungen dieser AGB eingepflegt und veröffentlicht.

Auch bei einem kostenfreien Angebot von jobsagency (bspw. kostenloses Einstellen von Jobanzeigen) kommt ein Vertrag zustande.

jobsagency ist nicht verpflichtet, die von Organisationen oder Benutzern zur Verfügung gestellten Materialien vor deren Veröffentlichung oder danach zu überprüfen, daher übernimmt jobsagency keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte. Die Organisation bzw. der Benutzer wird jobsagency schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen der Organisation oder des Benutzers gegen jobsagency geltend gemacht werden.

Die Organisation bzw. der Benutzer ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Inhalte und Materialien verantwortlich. Die Veröffentlichung von Tracking Codes und interaktiver Elemente ist unzulässig. Eventuelle Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch die Organisation bzw. durch den Benutzer entstehen, sind nicht durch jobsagency zu vertreten.

jobsagency behält sich das Recht vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für jobsagency aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf jobsagency:

  • Nicht dem Transparenzgebot unter Punkt 5 entspricht oder,
  • missbräuchlich, also zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck erfolgte oder,
  • zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Webseite führen könnte, oder
  • sonst zu schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Interessen von jobsagency führen könnte.

Grundsätzlich können Organisationen selbst die Inhalte von Stellenanzeigen einpflegen und abändern. Sind nach der Veröffentlichung von freigegebenen Inhalten Änderungsanforderungen von jobsagency gewünscht, so sind diese entgeltpflichtig. Geringfügige Änderungen werden im Regelfall entgeltfrei vorgenommen.

jobsagency ist berechtigt, Stellenanzeigen, Arbeitgeberprofile, etc. im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit bei Medien- und Partnerkanälen zu verbreiten und zu verwerten. Die Auswahl bleibt jobsagency vorbehalten.

jobsagency ist nicht verpflichtet, Daten und sonstige Materialien nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren.

5.1 Recruiting Paket – Mount Everest

Jobsagency bietet unter anderem das kostenpflichtige „Recruiting Paket – Mount Everest“ zu einer expliziten Jobanzeige an. Im Zuge dessen werden mindestens 100 Personen kontaktiert.

Stellt die Organisation, durch eine der Tätigkeiten im Rahmen des „Recruiting Pakets – Mount Everest“ von jobsagency eine Person ein, so ist die Organisation verpflichtet dies jobsagency umgehend schriftlich per Mail an office@itjobsaustria.at bzw. office@itjobsgermany.de bzw. office@itjobsswiss.ch mitzuteilen. Weiters verpflichtet sich die Organisation den ersten Gehaltsnachweis an jobsagency schriftlich, per Mail, zu übermitteln. Der Gehaltsnachweis ist die Basis zur Berechnung der Vermittlungsprovision. Übermittelt die Organisation den Gehaltsnachweis nicht fristgerecht, so stuft jobsagency das Gehalt als Berechnungsbasis marktüblich ein. Die Vermittlungsprovision ist in der Bestellung bzw. Beauftragung festgehalten. Die Vermittlungsprovision ist nach sechs Arbeitsmonaten ab Anstellungsdatum der Person fällig, sofern die Organisation keine behördliche Abmeldebestätigung, schriftlich per Mail, an jobsagency gesendet hat. Eine provisionswirksame Vermittlung besteht, wenn eine Person binnen einem Jahr ab Vernetzung bei der Organisation angestellt wird. Weiters verpflichtet sich die Organisation den ersten Gehaltsnachweis an jobsagency schriftlich, per Mail, binnen 6 Wochen ab Anstellungsdatum zu übermitteln.

6. Werknutzungsrechte / -bewilligung

Zwischen den Parteien gemäß Punkt 2 räumt die Organisation bzw. der Benutzer jobsagency eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen von der Organisation bzw. des Benutzers zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. jobsagency ist berechtigt, diese Materialien im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung der Organisation und von jobsagency zu verwenden, eine Weitergabe von personenbezogenen Daten von Benutzern an Dritte ohne deren Zustimmung ist ausgeschlossen. Nähere Informationen sind der Datenschutzrichtlinie zu entnehmen.

Weiters ist jobsagency zur Erfüllung des Vertragszweckes berechtigt, Materialien der Organisation bzw. des Benutzers für die weitere Verwendung nach dessen Zustimmung abzuändern. Die Nutzungsbewilligung der Organisation für von jobsagency abgeänderte Inhalte der Organisation endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages. Im Fall von kostenlosen Dienstleistungen seitens jobsagency endet der Vertrag nach schriftlicher Aufforderung durch die Organisation bzw. durch den Benutzer.

Die Organisation bzw. der Benutzer sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die die Organisation bzw. der Benutzer zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Die Organisation bzw. der Benutzer hält jobsagency diesbezüglich schad- und klaglos und stellt jobsagency von potentiellen Ansprüchen frei.

Sofern die Organisation bzw. der Benutzer ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert oder dieses erlischt, ist diese verpflichtet, dies jobsagency unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei jobsagency mit einem Ersuchen um Löschung oder jemand, der ein Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht behauptet, meldet, wird jobsagency diesen an die Organisation bzw. der Benutzer weiterverweisen.

jobsagency wird im Sinne von „Meldung und Entfernung“ potentielle rechtswidrige, insbesondere urheber-, marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte vom Netz nehmen und die Organisation bzw. der Benutzer über eine Anspruchstellung informieren. jobsagency wird den Anspruchsteller über die Identität der Organisation bzw. der Benutzer unterrichten.

jobsagency ist berechtigt, sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mitzuübertragen, ohne dass es der Zustimmung der Organisation bzw. der Benutzer bedarf.

7. Informationsverwendung

Die Organisation bzw. der Benutzer verpflichten sich, sämtliche Daten und Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsverbindung mit jobsagency erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten unzugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages, sowie der Geschäftsbeziehung hinaus aufrecht.

Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Die Verwendung für sonstige Zwecke (Werbung, ...) ist ebenso wie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung durch Dritte untersagt.

Die Organisation bzw. der Benutzer verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und werden jobsagency schad- und klaglos halten und freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen der Organisation bzw. der Benutzer gegen jobsagency geltend gemacht werden.

8. Preise, Zahlungskonditionen und Verzugszinsen

Preise abseits der veröffentlichten Pakete werden von jobsagency nicht im Vorhinein festgelegt, und werden laut § 22 Abs. 3 Z 1 Dienstleistungsgesetz auf Anfrage mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum bzw. Leistungsumfang.

Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird der Organisation bzw. der Benutzer per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt. Die Organisation bzw. der Benutzer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels abweichender Vereinbarung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Zustellung fällig.

Zahlungen an jobsagency haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von jobsagency namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die fristgerechte Begleichung der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von jobsagency bekannt gegebenen Konto maßgeblich.

Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von jobsagency beigezogenen Rechtsanwaltes, zu erstatten.

Sofern jobsagency das Mahnwesen selbst vornimmt, steht jobsagency für jede Mahnung ein Pauschalentgelt in der Höhe von EUR 35,00 zu.

Von der Organisation bzw. der Benutzer geltend gemachte Ansprüche berechtigen diese nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch die Organisation bzw. der Benutzer – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. jobsagency ist nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.

9. Vertragsdauer

Verträge werden auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer eigenen Kündigung bedarf.

Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Monats (einlangend) schriftlich kündigen.

Unentgeltliche Produkte können bis auf Widerruf genutzt werden. jobsagency behält sich vor, diese vom Leistungsumfang jederzeit abzuändern bzw. aus dem Produktportfolio zu nehmen.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können jobsagency und die Organisation bzw. der Benutzer die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit unmittelbarer Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße der Organisation bzw. der Benutzer gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.

10. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz

jobsagency gewährleistet eine dem aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der von der Organisation gewünschten Informationen/Jobausschreibung auf dem Arbeitgeberprofil und den Partner- und Distributionskanälen von jobsagency. Die Organisation bzw. der Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollständig fehlerfreies Programm zur Verfügung zu stellen. Fehler in der Präsentation der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn diese durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und hardware oder durch Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

jobsagency sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Webseite zu; die Organisation bzw. der Benutzer ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Software und Hardware – nicht zugesichert werden kann. jobsagency haftet bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, insbesondere wenn dieser Umstand auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.

jobsagency haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch jobsagency wird in sämtlichen Fällen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem PHG (Produkthaftungsgesetz) oder Personenschäden.

jobsagency haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.

Die Organisation bzw. der Benutzer sichern zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Die Organisation bzw. der Benutzer werden jobsagency diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, für den Fall, dass von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.

Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von jobsagency, wenn möglich, so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht oder nur so kurz wie möglich auftreten.

11. Erhalt von Informationen

Die Organisation bzw. der Benutzer stimmt zu, dass sie von jobsagency bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Organisationen von jobsagency per E-Mail, Telefax, sonstigen Kommunikationsmitteln, bspw. in sozialen Medien oder auch per Telefon kontaktiert werden.

Die Organisation bzw. der Benutzer ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung mittels schriftlicher Information, per E-Mail an office@itjobsaustria.at / office@itjobsgermany.de / office@itjobsswiss.ch oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter kostenlos zu widerrufen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit den Organisationen maßgebliche Sprache ist Deutsch. Fremdsprachliche Urkunden jeglicher Art sind jobsagency auf Verlangen auch in deutschsprachlicher Übersetzung, die von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt ist, vorzulegen.

Angewendet auf die Geschäftsbeziehung wird ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

jobsagency ist berechtigt, solange die Organisation bzw. der Benutzer keine abgeänderten Kontaktdaten bekannt gibt, sämtliche Mitteilungen (Erklärungen, Rechnungen, ...) in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, an die im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekanntgegebenen oder verwendeten Kontaktdaten zu richten. Die Organisation bzw. der Benutzer verpflichten sich weiters, die von ihnen im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Nachrichten von jobsagency zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend zu konfigurieren) und diese zumindest täglich abzurufen. Weiters verpflichtet sich die Organisation, eine allfällige Änderung der E-Mail-Adresse unmittelbar an jobsagency bekannt zu geben. Per E-Mail versendete Nachrichten gelten, soweit diese an eine im Sinne dieses Punktes gültige E-Mail-Adresse versandt wurden, als am nächsten Werktag zugegangen, soweit die Vertragspartei nicht beweist, dass ihm die Nachricht tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung seinerseits kausal war.

Nachrichten der Organisation bzw. der Benutzer sind an die im Impressum der Webseite von jobsagency (https://itjobsaustria.at bzw. https://itjobsgermany.de bzw. https://itjobsswiss.ch) angeführten Adressen zu richten.

13. Schlussbestimmungen

Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis, wobei Erklärungen über E-Mail der Schriftform genügen.

Jobanzeigen von Organisationen werden nur dann auf jobsagency veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Jobanzeigen der jeweiligen Organisation handelt. Personaldienstleister dürfen wie unter Punkt 5 (Transparenzgebot) definiert nicht im eigenen Namen eine Jobanzeige schalten.

Jede Jobanzeige darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Jobbeschreibung aufweisen.

Die Inhalte müssen sich auf eine offene Position oder Tätigkeit beziehen.

Werden seitens jobsagency Incentivierungsprogramme betreffend einer bestimmten Jobanzeige angeboten, so ist es den Benutzern untersagt mehrmals, beispielsweise mit unterschiedlicher Accounts, an den Programmen teilzunehmen, um so mehrmals die Incentivierung zu erhalten.

Organisationen verpflichten sich, Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten, dazu gehört ebenso, das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

jobsagency ist berechtigt, die Veröffentlichung der Jobanzeigen der Organisation auf ihren Webseiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von jobsagency durchzuführen. Weiters ist jobsagency berechtigt, die Jobanzeigen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.

jobsagency kann nach Aufforderung durch die Organisation Änderungen an den auf jobsagency veröffentlichten Jobanzeigen während des Veröffentlichungszeitraumes durchführen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Nicht zulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Jobausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde bzw. Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Arbeitgeber die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.