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Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag und Praktika in der IT Branche

21. Feb. 2022

ITjobsaustria.at gibt einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede von Beschäftigungsformen

Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag und Praktika – oftmals ein Dschungel an verschiedenen Begriffen und Verträgen, der da auf einen zukommt und von dem man sich erstmals einen Überblick verschaffen muss. Wer es bereits bis dahin geschafft hat, einen Vertrag in der Hand zu halten, ist aber im besten Fall schon gut informiert, bevor unterschrieben wird.

 

  • Ist ein Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag?
  • Was regelt der Dienstvertrag?
  • Was ist ein freier Dienstvertrag?
  • Was ist ein Werkvertrag?
  • Telearbeit
  • Ferialarbeit, Volontariat und Praktika

 

Ist ein Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag?

Darunter verstehen sich selbständige oder nichtselbständige, abhängige, eigenbestimmte oder fremdbestimmte Dienstleistungen. Ein Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag. Der Dienstverpflichtete schuldet beim Arbeitsvertrag nicht selbständige Dienste (im Gegensatz zum Freien Dienstvertrag*).

Was genau regelt der Dienstvertrag?

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht zwingend festgelegt sind. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Bezahlung des Entgelts, die des Arbeitnehmers besteht in der Arbeitsleistung.

Was ist ein freier Dienstvertrag?

Der freie Dienstvertrag ist (wie der Arbeitsvertrag) ein Dauerschuldverhältnis. Freie Dienstnehmer wählen Arbeitszeit und -ort selbst und sind nicht weisungsgebunden. Ein sogenannter freier Dienstvertrag liegt vor, wenn sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, einem Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben. Der freie Dienstnehmer unterliegt keiner Kontrolle durch den Auftraggeber und ist nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden, hat keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld und ist jederzeit kündbar. Der freie Dienstnehmer wird vom Auftraggeber bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet.

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen. Werkvertragsnehmer arbeiten auf Basis eines Honorars. Eine Person (Auftragnehmer) verpflichtet sich gegen Entgelt für eine andere Person (Auftraggeber) ein bestimmtes Werk herzustellen. Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis, daher hat der Werkvertragsnehmer keine arbeitsrechtlichen oder kollektivvertraglichen Ansprüche. Er plant selbst, verwendet eigene Betriebsmittel und muss für Fehler geradestehen. Der Werkvertragsnehmer ist nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz in der Kranken - und Pensionsversicherung pflichtversichert.

Telearbeit

Telearbeit kann mit Angestellten, freien Dienstnehmern oder Werkvertragsnehmern vereinbart werden. Es wird regelmäßig außerhalb des Betriebs gearbeitet.

Ferialarbeit, Volontariat und Praktika

Ferialarbeitnehmer sind echte Arbeitnehmer während Volontäre nicht weisungsgebunden sind. Bei Pflichtpraktikanten steht der Ausbildungszweck im Vordergrund.

 

Noch mehr weiterführende Informationen zu den einzelnen Verträgen sowie weiterführende Links gibt es HIER!

Quelle: WKO Österreich