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Lang erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR)

01. Juni 2022

Qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte können nun rascher und einfacher Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bekommen sowie entsprechend entlohnt werden. Die in der Startup-Szene lang erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte verspricht also künftig Erleichterungen und Vereinfachungen.
 

Mit dieser Karte können Fachkräfte aus dem EU-Ausland nach Österreich geholt werden. Viele Startups beklagen, dass sie internationale Top-Manager_innen in diesem Zeitraum oft wieder verlieren würden, weil das Verfahren bislang sehr kompliziert ist und vor allem lang dauert. Durch Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz soll nun dieser Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten erleichtert, das Zulassungsverfahren durch Digitalisierung vereinfacht und auch beschleunigt werden. Lange Zeit kam aus der Politik zwar immer wieder das Signal zum Reformwillen, passiert ist aber wenig. Das soll sich künftig mit der RWR-Karte neu ändern. Der Entwurf, der nun in Begutachtung ist, soll die lang ersehnte Beschleunigung der Verfahren bringen.

Erleichterte Beschäftigung für Kurzzeit-Projekte

Für die Startup-Szene ist vor allem auch spannend, dass Spezialist_innen nun künftig für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen können. Dabei brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein umfassendes Verfahren. Für solche Fälle eine rasche Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, war „in einer modernen Arbeitswelt längst überfällig“, so Karlheinz Kopf von der WKÖ. Außerdem soll der spätere Umstieg auf eine RWR-Karte möglich sein.

Neues Punktesystem für RWR-Card

Auch das häufig kritisierte Punktesystem im Rahmen der RWR-Karte wird reformiert. Für bestimmte Qualifikationen gibt es Punkte und insgesamt muss eine bestimmte Anzahl derer erreicht werden. Künftig gibt es bei Mangelberufen für Lehrabschlüsse und Universitätsabschlüssen gleich viele Punkte. Es gibt gleiche Punkte für Englisch- wie für Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Zudem wird die Berufserfahrung stärker angerechnet. Bei „sonstigen Schlüsselarbeitskräften“ wird die Berufserfahrung auch dann angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde. Für IT-Fachkräfte gibt es Sonderregelungen: IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch dann zugelassen werden, wenn diese kein Studium abgeschlossen haben. Auch ein Wechsel des Arbeitgebers wird erleichtert: Man kann nach einer Wartefrist von 30 Tagen automatisch anfangen, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Für Studienabsolvent_innen entfällt die Gehaltsgrenze von bisher 2.551,50 Euro und allgemein wird die Gehaltsgrenze auf das durchschnittliche Vollzeit-Gehalt gesenkt, das 2022 bei 14 x 3.171 Euro liegt.